Allgemeine Geschäftsbedingungen & Vertragsbedingungen
Hinweis: Diese AGB sind eine sorgfältige Vorlage, ersetzen aber keine Rechtsberatung. Vor dem produktiven Einsatz bitte anwaltlich auf Ihr Geschäftsmodell, Bundesland und konkrete Risiken prüfen lassen.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung und Bereitstellung einer Fotobox („Box") zwischen dem Vermieter (fobobe.de – Foto Box Berlin, im Folgenden „Vermieter") und dem Kunden („Mieter"). Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Online-Buchungsanfrage stellt ein Angebot zum Vertragsschluss des Mieters dar.
- Ein Mietvertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung (E-Mail genügt) durch den Vermieter zustande.
- Mit Anfrageabsendung bestätigt der Mieter, diese AGB gelesen zu haben und zu akzeptieren. Der Zeitpunkt der Annahme wird gespeichert.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Vermieter stellt eine betriebsbereit konfigurierte Fotobox am Veranstaltungsort zur Verfügung.
- Im Mietpreis enthalten sind Lieferung, Aufbau, Abbau und Einweisung innerhalb des Kerngebiets (Bezirk Pankow sowie Alt-Hohenschönhausen, Neu-Hohenschönhausen, Falkenberg, Malchow und Wartenberg). Für alle übrigen Veranstaltungsorte – innerhalb wie außerhalb Berlins – wird eine Grundpauschale von 45 € zzgl. 1,00 € je Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Kerngebiet und Veranstaltungsort (Straßenkilometer laut Routenplaner) berechnet. Der Anfahrtsbetrag wird vorab im Angebot ausgewiesen; sehr weite Strecken nach Absprache.
- Die Miete gilt – sofern nicht anders vereinbart – für eine Veranstaltung (in der Regel am Nachmittag bzw. Abend). Die Box wird vor der Veranstaltung aufgebaut und in der Regel am Folgetag nach Absprache abgeholt.
- Im jeweils gebuchten Paket enthaltene Druckmengen verstehen sich pro Veranstaltung; nicht verbrauchte Drucke werden nicht erstattet.
§ 4 Preise, Zahlung
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung auf https://fobobe.de/preise aufgeführten Preise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Eine Anzahlung von 30 % ist innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung zu leisten. Die Buchung gilt erst mit Eingang der Anzahlung als verbindlich gesichert.
- Der Restbetrag ist spätestens bei Aufbau der Box per Überweisung oder bar zu zahlen.
- Überzählige Drucke über das Paketkontingent hinaus werden pauschal mit 0,80 € pro Druck nach Veranstaltung in Rechnung gestellt.
§ 5 Kaution
- Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von 200 € zusammen mit dem Mietpreis vorab, d. h. gemeinsam mit dem Restbetrag (§ 4 Abs. 3), vorzugsweise per Überweisung.
- Die Kaution wird nach unbeschädigter Rückgabe der Box unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, vollständig auf das Konto des Mieters zurücküberwiesen.
- Im Schadens- oder Verlustfall (vgl. § 7) wird die Kaution mit der Schadenssumme verrechnet; eine Restforderung des Vermieters bleibt davon unberührt.
§ 6 Pflichten des Mieters
- Der Mieter stellt am Veranstaltungsort eine geerdete Schutzkontakt-Steckdose 230 V in höchstens 3 m Entfernung sowie eine ebene Stellfläche von ca. 2 m² kostenlos zur Verfügung.
- Die Box darf nicht im Freien ohne festes, regen- und windgeschütztes Dach betrieben werden. Direkte Sonneneinstrahlung auf Kamera/Drucker ist zu vermeiden.
- Der Mieter sorgt während der Mietzeit für angemessene Aufsicht, damit die Box nicht durch Dritte beschädigt, verschoben oder entwendet wird.
- Speisen und Getränke sind im unmittelbaren Bedienbereich der Box (Touchscreen, Drucker, Kamera) nicht erlaubt.
- Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden an der Box und ihrem Zubehör. Das gilt auch für Schäden durch Personen, denen er Zugang zur Box ermöglicht (z. B. seine Gäste). Gleiches gilt für einen vom Mieter zu vertretenden Verlust.
- Dem Mieter wird empfohlen, vor der Veranstaltung zu prüfen, ob seine private oder betriebliche Haftpflichtversicherung Schäden an gemieteten Sachen abdeckt.
§ 7 Schäden, Verlust, Pauschalbeträge
Hat der Mieter eine Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der Box bzw. einzelner Komponenten zu vertreten (vgl. § 6), kann der Vermieter statt des konkreten Schadens die folgenden Pauschalen verlangen. Sie entsprechen dem gewöhnlichen Wiederbeschaffungswert. Gewöhnliche Abnutzung durch den vertragsgemäßen Gebrauch ist kein Schaden.
| Komponente | Pauschale |
|---|---|
| Systemkamera (Body) | 500 € |
| Objektiv | 150 € |
| Sofort-Drucker DNP DS-RX1 | 950 € |
| Steuer-Rechner mit Touchscreen | 350 € |
| Holzgehäuse inkl. LED-Ringlicht | 450 € |
| Requisiten, Kabel, Kleinteile | 100 € |
| Verlust der kompletten Box | 2.500 € |
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden (z. B. geringere Reparaturkosten) entstanden ist; dann ist nur dieser zu ersetzen. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Software-Absturz ohne Fremdeinwirkung (z. B. Hänger des Steuer-Rechners, Druckerfehler) gilt nicht als Beschädigung und löst keinerlei Mietminderung oder Schadensersatz aus, sofern der Vermieter telefonisch oder per Fernzugriff innerhalb von 30 Minuten den Betrieb wiederherstellt.
Sämtliche Schadensfälle sind dem Vermieter unverzüglich beim Abbau anzuzeigen. Eine spätere Geltendmachung wird auf Plausibilität geprüft.
§ 8 Stornierung
Storniert der Mieter den Vertrag schriftlich, fallen folgende pauschale Stornogebühren an (vom Gesamtpreis):
- bis 60 Tage vor Termin: 0 % (volle Erstattung Anzahlung)
- 59–30 Tage vor Termin: 30 %
- 29–14 Tage vor Termin: 50 %
- 13–4 Tage vor Termin: 80 %
- ab 3 Tagen vor Termin / am Veranstaltungstag: 100 %
Höhere ersparte Aufwendungen kann der Mieter nachweisen; die Stornogebühr reduziert sich entsprechend.
§ 9 Haftung des Vermieters, höhere Gewalt
- Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.
- Bei Stromausfall, WLAN-Ausfall oder anderen Umständen am Veranstaltungsort, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz.
- Bei Ausfall der Box aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, ist die Haftung auf die anteilige Mietminderung für die tatsächliche Ausfallzeit begrenzt.
- Höhere Gewalt (Pandemie, behördliche Anordnungen, schwere Wettereinwirkungen) entbindet beide Seiten von der Leistungspflicht; Anzahlungen werden in diesem Fall erstattet abzüglich nachweislicher Aufwände.
§ 10 Recht am eigenen Bild, Datenschutz
- Die mit der Box erstellten Aufnahmen werden lokal in der Box zwischengespeichert und nach der Veranstaltung dem Mieter digital übergeben. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
- Der Mieter ist dafür verantwortlich, seine Gäste sichtbar darauf hinzuweisen, dass die Box Aufnahmen erstellt (z. B. durch Hinweisschild an der Box).
- Der Vermieter darf einzelne Aufnahmen nur dann zu Werbezwecken (Website, Social Media) verwenden, wenn der Mieter und alle abgebildeten Personen dem schriftlich zugestimmt haben.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sofern der Mieter Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten Berlin.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (salvatorische Klausel).
Stand: 15.10.2026